Aufstiegs-BAföG: Warum wartet ihr noch? Es lohnt sich!

Erfreuliche Nachrichten: Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zum 1. August beschlossen.
Für euch bedeutet das:
- Die Förderung für euren Bankfachwirt beträgt zukünftig 50 Prozent der Studien- und Prüfungsgebühren. Diese 50 Prozent werden vom Staat als Zuschuss (Geschenk) gezahlt. Der Zuschuss ist nicht an eine erfolgreiche IHK-Prüfung gekoppelt.
- Zusätzlich könnt ihr für die verbleibenden 50 % der Studien- und Prüfungsgebühren ein Darlehen beantragen. Ihr erhaltet mit dem Förderbescheid der BAföG-Behörde ein entsprechendes Angebot der KfW-Förderbank. Bei bestandener IHK-Prüfung wird euch 50 % des Darlehensbetrages erlassen.
- Bereits bewilligte Förderungen werden an dem Stichtag auf die neuen Bedingungen umgestellt. Die Geförderten erhalten aktualisierte Bewilligungsbescheide.
Warum wartet ihr noch? Es lohnt sich!